1.) Allgemeines
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des
Käufers abgeändert oder abgeschlossen werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers
verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich wiedersprechen.
Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen
einverstanden erklären.
2.) Angebot und Vertragsabschluss
a) Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um Circa-Angaben,
wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das
Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche
Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
3.) Preise
Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Lieferung
unfrei ab Büro Garrel. Die Installation, falls nicht anders vereinbart, wird gesondert
berechnet. Werden auf Wunsch Einweisung und Schulung außerhalb unserer Räume durchgeführt,
trägt die Anfahrt- und Nebenkosten der Auftraggeber.
4.)Lieferfristen
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da unsere
Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen. Die Liefertermine
gelten unter den Vorbehalten, daß wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden, nicht
unvorhersehbare Umstände einschl. Streik und Aussperrung die Erfüllung der Verpflichtungen
hindern, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen,
Informationen u.a.) rechtzeitig nachkommt.
5.) Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder Kaufpreisrückerstattung. Vorraussetzung ist in jedem Fall, dass die Ware entsprechend den
Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, auch wenn die dazugehörige Dokumentation
nicht in deutscher Sprache abgefasst ist. Betreffend der Software verweisen wir auf die
Garantie- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu gewähren. Bei gewünschter Reparaturen „vor Ort“ trägt die Anfahrtskosten der
Auftraggeber. Etwaige Transportkosten im Garantiefall während der Gesetzlichen
Gewährleistungsfrist erstatten wir natürlich. Ersatzgeräte werden nach Möglichkeit gestellt,
jedoch besteht darauf kein unbedingter Anspruch. Ersatzgeräte sind gebührenpflichtig.
Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Bei
unberechtigten Garantieansprüchen berechnen wir unseren Aufwand nach unseren aktuell gültigen
Sätzen. Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen. Wir übernehmen für Mängel keine Gewähr,
sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von
Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese
Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht zusichern.
6.) Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für
Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte Einsparung, entgangener Gewinn, oder Schäden durch
Verlust von Daten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese
Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
7.) Schadenminderung/Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu
treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens 5 in regelmäßigem
Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der
Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine
ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8.) Abtretungsverbot
Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
9.) Zahlung
Alle Rechnungen sind sofort netto Kasse nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter oder
nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt dies nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der
Privatbankensätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
Bei der Überschreitung der in Abs. a) genannten Zahlungsziele sind wir zur Berechnung von
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Bundesbankdiskontsatz
berechtigt.
10.) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem
Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen - auch der künftig entstehenden -
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
11.) Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen,
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen, etc. verbleiben bei uns. Die genannten
Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
12.) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Cloppenburg. Wir sind aber auch berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu
klagen.
13.a) Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und
Serviceleistungen folgendes:
1) Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z.B. Erstellung von Mauerdurchbrüchen,
Malerarbeiten etc.)
2) Kostenanschläge
Soweit in Kostenanschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns
unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um mehr
als 20% zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu kündigen.
3) Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als
6 Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
13.b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen
folgendes:
1) Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpakete)
ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung
festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht bevollmächtigt.
2) Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz
beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage
für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt (vgl.
Ziffer 2 c).
3) Nutzungsrecht
An sämtlichen Programmen erwirbt der Kunde nur ein in Lizenz überlassenes Nutzungsrecht. Das
Recht zur Nutzung ist nicht übertragbar.
Kopien von Programmen und Programmteilen und von zur Verfügung gestellten
Dokumentationsunterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung nicht hergestellt werden.
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